

Bei einem Dokumenteninkasso beauftragt der Exporteur seine Hausbank, bestimmte Dokumente (z.B. Rechnungen, Transportdokumente) an die Bank des Importeurs (Inkassobank) weiterzuleiten und diese gegen Zahlung oder Wechselakzept auszufolgen.
Der Exporteur hat den Vorteil, dass der Importeur bei entsprechenden Inkassobedingungen erst nach Zahlung oder Akzept die für die Warenausfolgung notwendigen Dokumente erhält. Im Unterschied zu einem Akkreditiv stellt ein Dokumenteninkasso jedoch keine Zahlungsverpflichtung einer Bank dar. Das Abnahmerisiko bleibt in diesem Fall beim Exporteur.
Bei einem Wechselinkasso wird von der Inkassobank als einziges Dokument ein Wechsel dem Bezogenen zur Zahlung oder zum Akzept vorgelegt. Ein Dokumenteninkasso mit Wechselakzept oder ein reines Wechselinkasso empfehlen Ihnen unsere ExpertInnen nur bei Geschäftsbeziehungen mit Ländern mit hoher Rechtssicherheit bzw. mit Abnehmern einwandfreier Bonität.
Die ExpertInnen unseres Unternehmens informieren Sie gerne weiter.
Inkassoauftrag (53 KB)