
Mit Forfaitierung (á forfait) ist der regresslose Ankauf von Exportforderungen durch ein Finanzierungsinstitut gemeint, wobei regresslos unter Verzicht auf das Rückgriffsrecht auf den Forderungsverkäufer (=Exporteur) heißt. Der Exporteur haftet jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung des Grundvertrages, für den tatsächlichen Bestand der Forderung sowie für die Echtheit der Dokumentation. Die Forderungen können als Wechsel, als Akkreditiv mit Zahlungsaufschub oder als reine Buchforderung dokumentiert sein.
Demnach ist die Forfaitierung ein Finanzierungsinstrument, bei dem der Exporteur durch eine Diskontierung der Forderung sein Zielgeschäft zu einem Bargeschäft macht. Der Diskontsatz richtet sich nach der Höhe der Risikoeinschätzung der Forderung.
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