
a) Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG
Der Bundesminister für Finanzen hat das Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen im Ministerrat mit 16. Juni 2009 beschlossen. Ziel ist die Übernahme von Haftungen zur Erhaltung der Geschäftstätigkeit, Überbrückung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen und Stärkung der Liquidität von österreichischen Großunternehmen.
Detaillierte Informationen zu den Eckpunkten des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes und zur Abwicklung der Haftungen durch die Österreichische Nationalbank entnehmen Sie hier.
Um auch Liquiditätsengpässen bei Klein- und Mittelunternehmen entgegenwirken zu können, wurde von der Austria Wirtschaftsservice GmbH bereits im Mai 2009 die Richtlinie "Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen" ins Leben gerufen. Auf Basis dieser Richtlinie können österreichische KMUs um eine Haftungsübernahme für einen neuen Betriebsmittelkredit ansuchen. Ziel ist die Förderung von Betriebsmittelfinanzierungen im Sinne einer Überbrückungsfinanzierung von wirtschaftlich selbstständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft).
Folgende Eckpunkte gelten für die Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen:
b) Übernahme von Bürgschaften durch das Land Kärnten im Rahmen der "Kleinbeihilfen 47a"
Um den Wirtschaftsraum Kärnten zu stärken, übernimmt das Land Kärnten Ausfallsbürgschaften für Neukredite.
Folgende Eckpunkte gelten bei Bürgschaftsübernahmen:
Gefördert werden...
Sie haben Anspruch auf diese Finanzierungsform, wenn der Sitz bzw. die Betriebsstätte in Kärnten angesiedelt ist und mind. 3 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei Ihnen beschäftigt waren. Außerdem müssen die URG-Kriterien vor dem 1.7.2008 erfüllt sein, das heißt, das Unternehmen muss in den Wirtschaftsjahren 2006 und 2007 folgende Kriterien erfüllen: die Eigenkapitalquote muss mind. 8 % betragen, bei max. Schuldentilgungsdauer von 15 Jahren.
Nicht förderbar sind...
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