

Wenn die nachfolgend angeführten Kriterien erfüllt sind, werden für Überweisungen auf Konten innerhalb der EU (derzeit für 27 Staaten gültig) bzw. Island (ISK), Norwegen (NOK) u. Liechtenstein (CHF) dieselben Entgelte wie für Inlandsüberweisungen eingehoben.
Der Zahlungsverkehr muss folgende Regeln erfüllen:
Bei der EU-Standardüberweisung gibt es nur die Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem. Jeder der Beiden zahlt die in seinem Inlandszahlungsverkehr anfallenden Spesen (SHARE = Spesenteilung).
Die ExpertInnen unseres Unternehmens informieren Sie gerne weiter.